Neueste Kommentare
Irina am 07:34 Uhr 26.3.2012 :
die raketen wünschen Dir viel glück!!!
Dieter J. am 12:29 Uhr 29.2.2012 :
Kann meinen Vorrednern nur zustimmen, echt klasse
grzegorz am 11:57 Uhr 29.2.2012 :
Ein dickes Lob an euch, besser und verständlich
kindertagesstätte habsburgerring am 12:53 Uhr 29.1.2012 :
hello,i am you fans
Hauke am 13:06 Uhr 20.12.2011 :
Hier kommt endlich mal etwas für Trendsetter un
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400? Jobs
Die Sogenannten Minijobs sind ein Bestandteil des Hartz IV Konzeptes und soll den Zuverdienst von Hartz IV Empfänger regeln. Mit der Neuregelung für Minijobs soll die Attraktivität zum zu verdienen und der Wille zum Arbeiten gesteigert werden. Weiterhin sollen sie durch ihre Beiträge zur Stabilisierung der Sozialversicherung beitragen.
Man unterscheidet Minijobs in drei Arten. Der geringfügige Job ist eine Regelmäßige Anstellung mit einem Verdienst nicht höher als 400 Euro. Der kurzfristigen Job ist eine Arbeit ohne Bruttolohngrenze bei max. 50 Arbeitstagen pro Jahr. Bei der dritten Art handelt es sich um einen Job im Privathaushalt als Au-Pair oder Putzfrau. Bei allen drei Arten müssen unterschiedliche Sozialversicherungsbeiträge vom Arbeitgeber entrichtet werden. Der Arbeitnehmer muss dagegenhin nichts einzahlen. Der Arbeitgeber hat den Sozialhilfebeitrag pauschal zu entrichten. So muss der Arbeitgeber beim geringfügigen Job eine Pauschale von 26,3 Prozent des Bruttolohns entrichten. Beim kurzfristigen Job ist es eine Pauschale von 13,3 Prozent des Bruttolohnst. Bei einem Job im Privaten Haushalt fällt keine Sozialversicherungspauschale an.
Tags:Minijobs, Job,
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Diskussion zu diesem Beitrag
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Saliha schrieb am 19:51 Uhr 26.3.2011
Es macht unheimlich viel Spaß, diese Homepage zu besuchen.
Mary schrieb am 20:33 Uhr 25.3.2011
Hier ist richtig was los! Gut so! Weidamachn!
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